Zum Inhalt springen
Wächtergroup

Teil der WG Group: WG Dienstleistungen (Reinigung & Hausbetreuung) →

Recht & Pflichten

Awareness-Konzept für Veranstaltungen in Wien: Ab wann ist es Pflicht?

Ab 1. Juli 2026 ist in Wien bei bestimmten Events ein Awareness-Konzept Pflicht. Wer betroffen ist, wie viele Beauftragte nötig sind und was hineingehört.

Direktantwort

Seit 1. Juli 2026 müssen Veranstalter:innen in Wien bei der Veranstaltungsanmeldung ein Awareness-Konzept vorlegen, wenn gleichzeitig mindestens 300 Besucher:innen erwartet werden und die Veranstaltung eine Tanzfläche oder einen Stehplatzbereich vor der Bühne, Alkoholausschank, musikalische Darbietungen sowie ein Ende nach 21 Uhr kombiniert. Ab 300 Personen ist mindestens ein:e Awareness-Beauftragte:r zu bestellen, die Anzahl steigt mit der Besucherzahl. Fehlt das Konzept bei einer Kontrolle, drohen verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er fasst öffentlich zugängliche Informationen der Stadt Wien zusammen und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

Was ist ein Awareness-Konzept überhaupt?

Ein Awareness-Konzept ist ein eigenständiges Planungsdokument, das regelt, wie eine Veranstaltung Besucher:innen vor Belästigung, Diskriminierung und Übergriffen schützt – und wie Betroffene im Ernstfall rasch Hilfe bekommen. Es ist damit kein Ersatz für Räumungs-, Brandschutz- oder Crowd-Management-Konzepte, sondern ergänzt diese um einen eigenen Fokus: den Schutz auf der Tanzfläche, in schwer einsehbaren Außenbereichen oder bei sanitären Anlagen.

Rechtlich verankert ist die Pflicht in der Novelle zum Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Landesgesetzblatt 33/2025). Zentrale Teile der Novelle traten bereits am 1. Juli 2025 in Kraft, die Awareness-Pflicht folgt mit rund einem Jahr Übergangsfrist am 1. Juli 2026.

Für welche Veranstaltungen gilt die Pflicht?

Laut Stadt Wien greift die Pflicht ab 300 gleichzeitig anwesenden Besucher:innen, wenn alle folgenden Merkmale zutreffen und die Veranstaltung insgesamt prägen:

  • Es gibt eine Tanzfläche oder einen Stehplatzbereich vor der Bühne.
  • Alkohol wird ausgeschenkt.
  • Es gibt musikalische Darbietungen.
  • Die Veranstaltung endet nach 21 Uhr.

Typische Fälle sind Clubveranstaltungen, Konzerte, Festivals und Bälle mit Ausschank, die bis in die Nacht gehen. Reine Tagesevents, Vorträge, Messen oder Firmenfeiern ohne Tanzfläche und Alkohol fallen in der Regel nicht unter diese vier Kriterien – hier lohnt aber trotzdem eine Einzelfallprüfung, da Behörden bei besonderer Gefährdungslage auch bei kleineren oder anders gelagerten Events ein Sicherheitskonzept verlangen können.

Bei Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 gleichzeitig anwesenden Besucher:innen ist ohnehin ein Sicherheitskonzept vorgeschrieben; das Awareness-Konzept wird dann zu einem eigenen Abschnitt darin und wird im behördlichen Genehmigungsverfahren geprüft.

Wie viele Awareness-Beauftragte brauchen Sie?

Die Zahl der zu bestellenden Awareness-Beauftragten richtet sich nach der maximal möglichen Besucher:innenzahl:

  • ab 300 Besucher:innen: 1 Awareness-Beauftragte:r
  • ab 600: 2
  • ab 1.000: 3
  • ab 2.000: 4
  • ab 3.000: 5
  • ab 4.000: 6
  • ab 5.000: verhältnismäßige Anzahl, im Konzept selbst festzulegen

Awareness-Beauftragte müssen namentlich im Konzept angeführt und während der Veranstaltung erreichbar sein. Sie können zusätzliche Aufgaben übernehmen, etwa im Einlass- oder Ordnerdienst, solange ihre Awareness-Funktion dadurch nicht beeinträchtigt wird – ein Punkt, der bei der Personalplanung mit dem Sicherheitsdienstleister frühzeitig abgestimmt werden sollte.

Was muss im Awareness-Konzept stehen?

Die Stadt Wien nennt folgende Mindestinhalte:

  • Name desder Veranstalterin bzw. der Veranstalter*innen.
  • Namen und Funktionen der einzelnen Awareness-Beauftragten.
  • Beschreibung der Awareness-Rettungskette: der klar definierte Ablauf, wie in einer akuten Situation geholfen wird, ausgelöst durch einen vorab festgelegten Mechanismus (etwa ein Codewort an der Bar oder eine Anlaufstelle).
  • Angaben dazu, wie diese Rettungskette ausgelöst wird.
  • Angaben dazu, wie Besucher:innen über die Rettungskette informiert werden – diese Information ist gesetzlich vorgeschrieben, etwa über Beschilderung oder die Haus- bzw. Platzordnung.

Für die Erstellung stellt die zuständige Magistratsabteilung (MA 36) ein Musterformular zur Verfügung, das nicht verpflichtend, aber inhaltlich ausreichend ist. Wer bereits ein Awareness-Konzept hat, muss es ab 1. Juli 2026 nur anpassen, wenn diese Mindestinhalte fehlen. Bei einer behördlichen Kontrolle genügt es in der Praxis, das schriftliche Konzept vorzuzeigen; weitere Nachweise wie Verträge sind aktuell nicht erforderlich.

Was passiert, wenn kein Konzept vorliegt?

Kann bei einer Kontrolle kein Awareness-Konzept vorgelegt werden, obwohl eine Verpflichtung dazu besteht, kann dies laut Stadt Wien ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz nach sich ziehen. Für Veranstalter:innen bedeutet das: Das Thema gehört von Anfang an in die Sicherheits- und Personalplanung, nicht als Nachtrag kurz vor dem Event.

Was bedeutet das für die Praxis?

Drei Punkte sind aus unserer Erfahrung in der Veranstaltungssicherheit entscheidend:

Früh mitdenken. Wer Awareness- und Sicherheitskonzept gemeinsam plant, vermeidet Doppelarbeit und Widersprüche zwischen den Dokumenten – etwa bei Zuständigkeiten oder der Beschreibung von Rückzugsmöglichkeiten.

Personal und Rollen klar trennen. Awareness-Beauftragte dürfen zusätzliche Funktionen übernehmen, aber ihre Erreichbarkeit für Notfälle muss jederzeit gewährleistet sein. Das gehört in die Einsatzplanung mit dem Sicherheitsdienst hinein, nicht erst am Veranstaltungstag geklärt.

Kommunikation vorbereiten. Eine Rettungskette wirkt nur, wenn Gäste wissen, wie sie Hilfe holen. Das betrifft Beschilderung, Personal-Briefing und die Haus- oder Platzordnung gleichermaßen.

Als Sicherheitsdienstleister für Veranstaltungen in Wien unterstützt WG Wächtergroup Veranstalter:innen bei der praktischen Umsetzung: von der Abstimmung der Personaleinsatzplanung mit dem Awareness-Konzept über geschultes Einlass- und Ordnerpersonal bis zur Koordination am Veranstaltungstag. Die rechtliche Prüfung und Erstellung des Konzepts selbst bleibt Aufgabe der Veranstalter:innen bzw. einer darauf spezialisierten Fachstelle.

FAQ

Ab wann gilt die Awareness-Konzept-Pflicht in Wien? Für Veranstaltungen ab dem 1. Juli 2026, sofern mindestens 300 Besucher:innen gleichzeitig teilnehmen können und Tanzfläche oder Stehplatzbereich, Alkoholausschank, musikalische Darbietungen sowie ein Ende nach 21 Uhr gemeinsam vorliegen.

Wer muss das Awareness-Konzept erstellen? Grundsätzlich die Veranstalterin oder der Veranstalter. Jede Person kann das Konzept ausarbeiten; wichtig ist, dass es auf die konkrete Veranstaltung abgestimmt ist und die gesetzlichen Mindestinhalte enthält.

Ist das Awareness-Konzept dasselbe wie ein Sicherheitskonzept? Nein. Das Awareness-Konzept schützt gezielt vor Belästigung und Übergriffen. Bei Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucher:innen wird es Teil des umfassenderen Sicherheitskonzepts.

Braucht jede kleine Firmenfeier ein Awareness-Konzept? Nur wenn alle vier gesetzlichen Merkmale zutreffen: Tanzfläche/Stehplatzbereich, Alkoholausschank, musikalische Darbietungen und ein Ende nach 21 Uhr, bei mindestens 300 gleichzeitig anwesenden Personen. Eine Tagesveranstaltung ohne diese Merkmale fällt in der Regel nicht darunter.

Was passiert bei einer Kontrolle ohne gültiges Konzept? Das kann laut Stadt Wien ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz zur Folge haben.

Sicherheitskonzept, Awareness und Personal aus einer Hand planen

Sie planen ein Event in Wien und möchten Awareness-Anforderungen und Personaleinsatz von Anfang an gemeinsam denken? Unser Team für Event Security unterstützt Sie bei der Personaleinsatzplanung rund um Ihre Veranstaltung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.


Quellen: Stadt Wien – Awareness-Leitfaden, Vienna Club Commission – Novelle des Wiener Veranstaltungsgesetzes.

Sicherheit für Ihr Objekt planen?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Angebot.